Technische Instruktion

     
   

Wir erstellen auf die jeweilige Situation und Interessenlage abgestimmte Bauverträge, Generalunternehmerverträge, Nachunternehmerverträge sowie Ingenieur –und Architektenverträge, baubetreuende Verträge bis hin zu ARGE - und Konsortialverträgen. Für alle bei der Projektentwicklung, der Planung, Bau und Finanzierung von Bauvorhaben notwendigen Regelungen erstellen wir komplexe und durchgängige Vertragswerke.

Bereits bei der konzeptionellen Ausarbeitung der Bauaufgabe bringen wir unsere Erfahrungen ein. Moderne Vertragsformen wie der Guaranteed Maximum Price, abgekürzt GMP-Vertrag,können einen möglichst wirtschaftlichen Einsatz der Finanzmittel sicherstellen

Die Übertragung von Planungsleistungen auf den Auftragnehmer im Rahmen der funktionalen Leistungsbeschreibung vermeidet die Schnittstelle zwischen Planer und Auftragnehmer und kann darüber hinaus die Erfahrungen und technologischen Kenntnisse des Ausführenden bereits in der Planungsphase einfließen lassen. Der Bauvertrag muss den Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringen Leistung akribisch genau definieren.

Sowohl die sorgfältige Planung als auch die sorgfältige Vertragsgestaltung sind die beste Gewähr für Kostensicherheit und schaffen zugleich die Basis für eine sichere Kalkulation.

Bei der Vertragsgestaltung sind wir ebenso tätig, wie bei der Abnahme und der Durchsetzung oder Abwehr von Vergütungsansprüchen. Im Nachtragsmanagement sind Ansprüche auf Zusatzvergütungen unter Berücksichtigung der Vorgaben der Rechtsprechung darzustellen und zu begründen. Gerade bei Störungen im Bauablauf ist eine Dokumentation unverzichtbar.

Für Bauunternehmen, Handwerker, Projektgesellschaften, Wohneigentümergemeinschaften, Ingenieurgesellschaften Architekten, Investoren und Bauherren bieten wir umfangreiche Dienstleistungen an.

Kommt es zwischen den Beteiligten hinsichtlich juristischer oder technischer Sachverhalte mit juristischem Bezug zu Auseinandersetzungen, erarbeiten wir unter Darstellung der Risikobewertung zufrieden stellende Lösungsvorschläge.

Ist eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeidbar, werden die notwendigen Schritte von uns eingeleitet. Die Durchsetzung von Mängelansprüchen und Sicherung der Beweise in einem Selbständigen Beweisverfahren erfordert zum Teil ein schnelles Eingreifen. Für gerichtliche Verfahren garantieren wir eine zügige Bearbeitung durch unsere erfahrenen Anwälte. Wir sind sämtlich an allen Land - und Oberlandesgerichten postulationsfähig. Gerichtstermine werden von uns bundesweit persönlich und nicht von einem Vertreter wahrgenommen.

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